name und anschrift des unternehmens  

 

apotheke zum patriarchen

mag.pharm brigitte kölbl kg

blumauergasse 15

1020 wien

tel: +43 1 2142280

fax: +43 1 2183894

mailto: apotheke@zumpatriarchen.at

 

firmenbuchnummer: fn 1460y

firmenbuchgericht: wien

uid: atu 10587701

dvr-nr: 0550922

 

konzessionärin, medieninahberin, herausgeberin:

mag.pharm brigitte kölbl

mitglied der österreichischen apothekerkammer

 

berufsrechtliche vorschriften: apothekengesetz, apothekenbetriebsordnung,                                                                arzneimittelgesetz

alle relevanten gesetze sind zu finden unter www.apotheker.or.at

zuständige aufsichtsbehörde: www.bmgf.gv.at

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Apotheke

§ 1 Gegenstand:

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für die ganze Dauer der Geschäftsverbindung mit dem Lieferanten, also auch für künftige Bestellungen und Lieferungen. Sie tragen den Besonderheiten der Lieferbeziehungen zwischen pharmazeutischem Hersteller und Apotheke Rechnung.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Apotheke und dem Lieferanten gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen oder Ergänzungen – insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten – erlangen auch bei Kenntnis der Apotheke nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Apotheke Geltung.

Vertragspartner ist die Apotheke zum Patriarchen, Blumauergasse 15, 1020 Wien, Fax: 01 2183894, Email: apotheke@zumpatriarchen.at.

Verantwortlicher Apotheker: Mag. pharm. Brigitte Kölbl. Genauere Angaben finden sich im Impressum.

Bei Arzneimitteln, Suchtgiften, Gefahrstoffen und anderen Stoffen, deren Abgabe und Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Lieferung gleichzeitig als Bestätigung dafür, dass der Lieferant über alle erforderlichen Bewilligungen und Voraussetzungen für das Verwenden oder weitere In-Verkehr-Bringen verfügt.

§ 2 Zahlungsbedingungen:

Die Zahlungsbedingungen werden separat mit dem jeweiligen Lieferanten vereinbart.

§ 3 Gewährleistung:

1. Bei Vorliegen eines Mangels hat die Apotheke zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann die Apotheke grundsätzlich nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Ware.

5. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Haftungshinweise

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

§ 5 Datenschutz:

Der Datenschutzhinweis findet sich auf der Homepage der Apotheke.

§ 6 Preise, Zahlarten:

Es gelten die Preise und Konditionen, die zum Zeitpunkt der Bestellung bekannt waren. Ein rückwirkender Anspruch auf Gewährung eines eventuell abweichenden Preises oder abweichender Konditionen aus besteht nicht.

Alle angegeben Preise lauten in EURO und sind Endpreise. Sie beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.

§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbarkeit österreichischen Rechts:

1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Apotheke vereinbart.

2. Sämtliche Zustellungen des Lieferanten erfolgen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist zur Einhaltung sämtlicher Regelungen betreffend den Transport, wie insbesondere AMBO und GDP Guidelines verantwortlich.

3. Es gilt österreichisches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1998 ist ausgeschlossen.

§ 8 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Vereinbarung, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen Erfolg zu erzielen.